Hinweise und Mietbedingungen

Wichtige Hinweise zu unseren Mietgeräten:

  1. Es gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung“.
  2. Sämtliche aufgeführten Preise sind Mietpreise pro Tag und für maximal
    8 Betriebsstunden aufgeführt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
    MwSt., zahlbar in BAR oder EC/Girocard, ohne Skonto.
  3. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags muss sich der Mieter mit einem gültigen,
    amtlichen Ausweisdokument mit Anschrift ausweisen. Für einen schnellen Bonitätscheck
    ist eine inländische Adresse nötig. Ohne Überprüfung der Bonität ist die
    Hinterlegung einer entsprechenden Kaution zwingend. Bei Firmenkunden wird im
    Vorfeld ein Kundenkonto angelegt.
  4. Für ausgewiesene Mietgeräte wird, soweit durch den Mieter kein eigener Versicherungsschutz
    nachgewiesen wird, eine Haftungsbegrenzung für Schäden an diesen
    Mietgeräten berechnet. Erkennbar sind diese Mietgeräte durch das Kennzeichen *
    in der aktuellen Mietpreisliste. Die Haftungsbegrenzung wird mit zusätzlich 8 % auf
    den Mietpreis berechnet.
    Die Haftungsbegrenzung begrenzt Forderungen aus Schäden an diesen Mietgeräten
    auf den jeweiligen Eigenanteil. Der Eigenanteil gilt pro Schadenfall.
    Die Höhe des Eigenanteils ist in Gruppen gegliedert und wird in der aktuell gültigen
    Mietpreisliste für das jeweilige Mietgerät dargestellt:
    Gruppe A.........50,00 Gruppe E......1.000,00
    Gruppe B.......100,00 Gruppe F......2.000,00
    Gruppe C.......250,00 Gruppe G.....3.000,00
    Gruppe D.......500,00
    Der Eigenanteil verdoppelt sich bei einem Einsatz der Geräte im Abbruch/Entkernung
    und bei Verlust.
    Für die Haftungsbegrenzung wird der bestimmungsgemäße Einsatz der Mietgeräte
    innerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen vorausgesetzt.
    Die Haftungsbegrenzung begrenzt nur Schäden an unseren Mietgeräten. Schäden
    am Bauwerk, Drittschäden, Personenschäden, Ausfallzeiten etc. sind nicht abgedeckt.
    Wir empfehlen allen Mietern den Abschluss einer eigenen Versicherung, welche
    diese Risiken abdeckt.
    Schäden an Mietgeräten ohne Haftungsbegrenzung sind vollständig durch den
    Mieter zu beglichen oder durch die Zahlung des Zeitwerts abzugelten.
  5. Schäden an den Mietgeräten sind zu dokumentieren und umgehend und unaufgefordert
    an den Vermieter zu melden. Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahletc. sind zusätzlich zeitnah bei der Polizei anzuzeigen.
  6. Die Mindestmietdauer beträgt, soweit nicht abweichend angegeben, 1 Arbeitstag.
  7. Bei der Ermittlung der Mietdauer wird zwischen Berechnung nach Arbeitstagen (AT)
    und Berechnung nach Kalendertagen (KT) unterschieden.
    Dargestellt wird dies in der Mietpreisliste mit dem Zusatz (KT) bzw. (AT).
    Die Wochenstaffel beginnt mit dem 5. Arbeitstag, bzw. 7. Kalendertag.
    Die Monatsstaffel beginnt mit dem 20. Arbeitstag, bzw. 30. Kalendertag.
    Bei Wochenendbetrieb wird in Kalendertagen gerechnet. Im Mehrschichtbetrieb pro 8h Schicht.
  8. Reinigungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand verrechnet.
    Fehlende Teile und fehlendes Zubehör werden dem Mieter mit den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  9. Treib- und Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Die tägliche Wartung übernimmt der Mieter.
  10. Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen Personen montiert und betrieben werden.
    Die geforderten Schutzvorkehrungen sind durch den Mieter sicherzustellen.
  11. Der Vermieter setzt beim Einsatz der Mietgeräte gerätetypische, unkritische Rahmenbedingungen voraus.
    Ist beim geplanten Einsatz mit erschwerten, kritischen und risikoreichen Bedingungen zu rechnen,
    so muss vor Mietbeginn eine schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
  12. Der Mieter haftet bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden, die durch den Einsatz,
    den Transport oder die Lagerung des Mietgeräts verursacht werden. Der Vermieter kann grundsätzlich nur für Schäden,
    die durch Ihn zwingend zu vertreten sind haftbar gemacht werden.
    Wir verweisen auch in diesem Zusammenhang auf die Zustimmungspflicht bei erschwerten, kritischen und risikoreichen Einsätzen.
  13. Alle technischen Angaben sind Zirka-Angaben.
  14. Der Mieter ist für die Einhaltung der gültigen Vorschriften und Betriebsbedingungen
    und für den sicheren Eigentransport mit ordentlicher Ladungssicherung verantwortlich.
  15. Die Mietgeräte sind während des Einsatzes ständig zu beaufsichtigen und unbeteiligte Personen fernzuhalten.
    Die Mietgeräte sind vor Diebstahl, Vandalismus und Umwelteinflüssen zu schützen.