Hinweise und Mietbedingungen

Wichtige Hinweise zu unseren Mietgeräten:


 

1) Es gelten nur unsere allgemeinen Mietbedingungen: AGB - Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern

2) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., zahlbar netto ohne Skonto in BAR. Die Mieten sowie eventuelle Kautionen sind im Voraus zu leisten.
Davon ausgenommen sind Firmenkunden mit einem aktiven Kundenkonto.

3) Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags muss sich der Mieter mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument mit aktueller Anschrift ausweisen. Für einen kurzfristigen Bonitätscheck ist eine inländische Wohnanschrift / Meldeadresse nötig. Ohne Überprüfung der Bonität ist die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution zwingend. 

4) Sämtliche aufgeführten Preise sind Mietpreise pro Tag und verstehen sich nur für einen Tagesbetrieb von 8 Stunden.

5) Für ausgewiesene Mietgeräte ist, soweit durch den Mieter kein eigener Versicherungsschutz nachgewiesen wird eine Haftungsbegrenzung für Schäden an diesen Mietgeräten (Maschinenbruch- Schutz) hinzu zubuchen. Erkennbar sind diese Mietgeräte durch das Kennzeichen * in der aktuellen Mietpreisliste.  Die Haftungsbegrenzung (Maschinenbruch- Schutz) kostet 8 % des Mietpreises und wird separat ausgewiesen.
Die Haftungsbegrenzung begrenzt Forderungen wegen Schäden an unseren Mietgeräten auf den angegebenen Eigenanteil. Der Eigenanteil gilt pro Schadenfall. Für die Haftungsbegrenzung wird der bestimmungsgemäße Einsatz der Mietgeräte innerhalb der Betriebsgrenzen vorausgesetzt. Die Haftungsbegrenzung begrenzt nur Schäden an unseren Mietgeräten. Schäden am Bauwerk, Drittschäden oder Personenschäden etc. sind nicht abgedeckt.
Die Höhe des Eigenanteils ist in Gruppen gegliedert und wird in der aktuell gültigen Mietpreisliste (in der WEbversion in den Details) für das jeweilige Mietgerät dargestellt.

Eigenanteil  für den Mieter pro Schadenfall:

  Gruppe A     50,00     Gruppe E 1000,00
  Gruppe B   100,00     Gruppe F 2000,00
  Gruppe C   250,00     Gruppe G 3000,00
  Gruppe D   500,00

Für Mietgeräte die im Abbruch eingesetzt werden verdoppelt sich der Eigenanteil für den Mieter.

Schäden an Mietgeräte ohne Maschinenbruch- Schutz und müssen vom Mieter beglichen werden – bzw. der volle Zeitwert des Mietgeräts erstattet werden.

6) Die Mindestmietdauer beträgt, soweit nicht abweichend  angegeben 1 Arbeitstag.

7) Bitte beachten Sie, dass bei der Ermittlung der Mietdauer zwischen Berechnung nach Arbeitstagen (AT) und Berechnung nach Kalendertagen (KT) unterschieden wird.
Für das jeweilige Mietgerät ist dies in der Mietpreisliste (KT oder AT) dargestellt.
Der Wochenpreis beginnt mit dem 5. Arbeitstag (AT), bzw. mit dem 7. Kalendertag(KT) . Der Monatspreis beginnt mit dem 20. Arbeitstag, bzw. mit dem 30. Kalendertag.
Alle Preisangaben (Tagespreis, Wochenpreis, Monatspreis) verstehen sich pro Tag !
Bei Wochenendbetrieb wird immer nach Kalendertagen abgerechnet. Im Mehrschichtbetrieb pro 8h Schicht.

8) Fehlende Teile und fehlendes Zubehör werden dem Mieter mit dem Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

9) Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen Personen transportiert, montiert, gefahren bzw. bedient werden. Hat der Mieter selbst nicht die nötige Sachkunde, dann hat dieser für den Transport, die Montage, die Bedienung und den Betrieb eine sachkundige Fachkraft zu beauftragen.
Nötige Schutzvorkehrungen sind durch den Mieter bzw. dessen Fachkraft zu treffen. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Transportsicherung und Arbeitsstättenabsicherung sowie Unfallverhütungsvorschriften hat der Mieter einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen. Die tägliche Wartung übernimmt der Mieter.

10) Treib- und Betriebsstoffe  gehen zu Lasten des Mieters. Bei Rückgabe werden die Fehlmengen sowie der Aufwand für das Nachtanken berechnet.

11) Reinigungskosten werden nach Aufwand, Entsorgung von Schlamm nach Pauschalen berechnet.

12) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz des Mietgeräts verursacht werden.

13) Der Vermieter setzt beim Einsatz der Mietgeräte typische und unkritische Rahmenbedingungen voraus. Ist beim geplanten Einsatz mit erschwerten, kritischen und risikoreichen Bedingungen zu rechnen, so muss vom Vermieter vor Mietbeginn eine schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
Der Einsatz oder der Transport der Mietgeräte außerhalb von Deutschland ist ohne vorherige schriftliche Absprache mit dem Vermieter nicht zulässig.

14) Alle technischen Angaben sind Zirka- Angaben.
Sofern der Vermieter oder dessen beauftragte Empfehlungen für den Einsatz von bestimmten Mietgeräten für einen geschilderten Anwendungsfall geben, so erfolgen diese grundsätzlich gefallenhalber, rein informativ und ohne Erfolgsgarantie. Der Mieter hat die Wahl der nötigen Mietgeräte grundsätzlich selbst mit seinem tatsächlichen Anwendungsfall abzustimmen. Notfalls muss der Mieter einen fachkundigen Berater (Sachverständigen / Fachingenieur bzw. Fachhandwerker) hinzuziehen.
Empfehlungen bzw. die Abstimmung der Mietgeräte auf den konkreten Anwendungsfall ist nicht Gegenstand unserer Leistung.

15) Der Mieter ist für die ordentliche Ladungssicherung bei Transport des Mietgerätes und für die Einhaltung der gültigen Vorschriften verantwortlich.

16) Die Mietgeräte sind während des Einsatzes ständig zu beaufsichtigen und unbeteiligte Personen fernzuhalten. Die Mietgeräte sind außerhalb des Einsatzes ordnungsgemäß abzustellen und unter Verschluss zu halten. Die Mietgeräte sind gegen Diebstahl und Vandalismus gesichert zu lagern und vor anzunehmenden Umweltgefahren zu schützen.

Das Abhandenkommen eines Mietgegenstandes und Vandalismus- Schäden müssen in jedem Fall unverzüglich der Polizei und dem Vermieter angezeigt werden.